reisekostenrichtlinie für externe bewerber:innen bei der bmw group.

  • Um unseren Bewerbungsprozess effizient und zeitgemäß zu gestalten, finden Vorstellungsgespräche für Nachwuchszielgruppen per Video- (Skype) oder Telefoninterview statt.
  • Falls du dich mit dem Fachbereich dennoch auf eine persönliche Vorstellung verständigt hast, bitten wir um Verständnis, dass die BMW Group keine Kosten für die Vorstellung übernimmt.  

 

Im Ihrem Sinne und im Sinne der Umwelt führen wir erste Kennenlerngespräche grundsätzlich per Video- oder Telefoninterview durch (bspw. via Skype oder Telefon).

Falls Sie sich mit Ihrem/Ihrer BMW Group Ansprechpartner:in dennoch auf ein persönliches Kennenlernen verständigt haben, beachten Sie in Bezug auf entstandene Kosten für die Vorstellung bitte folgende Vorschriften:
 

Bis 40 km Anreiseweg.

  • Ist Ihr Anreiseweg kürzer als 40 km, so werden wir Ihnen keine Kosten erstatten.
  • Hierbei zählt die Distanz zwischen Abreise- und Vorstellungsort, nicht jedoch die Distanz zwischen Wohn- und Vorstellungsort.
     

Ab 40 km bis 800 km Anreiseweg.

  • Bei einem Anreiseweg zwischen 41 km und 800 km erhalten Sie von uns eine pauschale Kostenerstattung.
  • Die Höhe der pauschalen Erstattung richtet sich nach der Anreisedistanz. Details finden Sie unter dem Punkt Pauschalkategorien.
  • Übernachtungskosten übernehmen wir nur dann, wenn diese tatsächlich notwendig waren. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihr Abreiseort zu weit vom Unternehmensstandort entfernt ist, um innerhalb eines Tages an- und abzureisen oder, wenn es sich um einen mehrtägigen Bewerbungsprozess handelt. Bitte sprechen Sie jedoch mögliche Übernachtungskosten bereits vor dem Bewerbungsgespräch mit Ihrem zuständigen BMW Group Ansprechpartner ab.
    Steuerrechtlicher Hinweis: Die Pauschalen für Übernachtung und Verpflegung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben für Pauschalen, d.h. 20,00 € je Übernachtung, sowie 14,00 € je Verpflegung.
  • Bitte befüllen Sie das Vorstellungskostenformular (siehe unten) und senden Sie dieses nach Ihrem persönlichen Vorstellungsgespräch an Ihren BMW Group Ansprechpartner.
     

Ab 800 km Anreiseweg.

  • Liegt der Anreiseweg über 800 km, so erhalten Sie von uns eine exakte Kostenerstattung.
  • Bei An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, erstatten wir Ihnen die Kosten für die Fahrt in der zweiten Klasse.
  • Reisen Sie mit Ihrem eigenen PKW an, erstatten wir Ihnen 20 Cent pro Kilometer.
  • Auch bei Flugkosten gilt – stimmen Sie diese vor der Buchung mit dem/der BMW Group Ansprechpartner:in ab. Nur vorab genehmigte Flugkosten werden von uns erstattet.
  • Übernachtungskosten übernehmen wir nur dann, wenn diese tatsächlich notwendig waren. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihr Abreiseort zu weit vom Unternehmensstandort entfernt ist, um innerhalb eines Tages an- und abzureisen oder, wenn es sich um einen mehrtägigen Bewerbungsprozess handelt. Bitte sprechen Sie jedoch mögliche Übernachtungskosten bereits vor dem Bewerbungsgespräch mit Ihrem/Ihrer zuständigen BMW Group Ansprechpartner:in ab.
  • Bitte befüllen Sie das Vorstellungskostenformular (siehe unten) und senden Sie dieses nach Ihrem persönlichen Vorstellungsgespräch an Ihren/Ihre BMW Group Ansprechpartner:in.

Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir Ihre Kostenerstattungen aus Datenschutzgründen (DSGVO) ausschließlich bis zu sechs Monate nach Ihrem persönlichen Vorstellungsgespräch prüfen und vollziehen können. Die Erstattung der Vorstellungskosten erfolgt nach erfolgreicher Prüfung i.d.R. innerhalb eines Monats.

Bitten senden Sie sowohl das ausgefüllte Vorstellungskostenformular als auch eine Auflistung aller Ihnen durch das persönliche Vorstellungsgespräch entstandenen Kosten mit den zugehörigen Belegen per E-Mail an vorstellungskosten@bmw.de.

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travel expenses

Pauschalbeträge werden exklusive Steuern betrachtet.

Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig?

  • Taxifahrten
  • Fahrten in der 1. Klasse mit dem Zug
  • Business Class / First Class Flüge
  • Visagebühren
  • Sonstige Gebühren (Krankenversicherung, etc.)
 

Steuerrechtlicher Hinweis: Die Pauschalen für Übernachtung und Verpflegung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben für Pauschalen:

  • Übernachtung Pauschalbetrag 20,00 € je Nacht.
  • Verpflegungspauschale: je 14,00 € für den An- und Abreisetag.
  • Bei mehrtägigen Anwesenheiten zusätzlich: Pauschalbetrag von 28,00 € für jeden weiteren Tag zwischen An- und Abreisetag.

 

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